Abrechnungs-Info
Gesetzlich Krankenversicherte
Ab dem 01.10.2019 ist es mir durch die erlangte vertragsärztliche Zulassung möglich, direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Die Behandlungskosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten übernommen. In der psychotherapeutischen Sprechstunde und den probatorischen Sitzungen wird geprüft ob eine Indikation für eine Behandlung gegeben ist, d.h. ob eine Störung mit Krankheitswert vorliegt und eine ausreichend günstige Prognose für eine ambulante Psychotherapie zu erwarten ist. Mit Ihrem Einverständnis wird ein Antrag auf Psychotherapie bei ihrer Krankenversicherung gestellt. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, bitte bringen sie ihre Krankenkassenkarte bzw. die ihres Kindes zum Erstgespräch und in jedem neuen Quartal mit.
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherungen übernehmen erfahrungsgemäß die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach Ihrem persönlichen Tarif und beantragen Sie die notwendigen Formulare.
Beihilfe
Im Regelfall übernimmt die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Beachten Sie bitte, dass die Genehmigung vor Beginn der eigentlichen Therapie von der Beihilfe einzuholen ist. Bei Ihrer Beihilfestelle finden Sie weiter führende Informationen sowie die notwendigen Formulare.
Selbstzahler
Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit, fernab jeder Bürokratie, die Kosten für die Psychotherapie Ihres Kindes oder auch eine gewünschte Erziehungsberatung selbst zu übernehmen. Die von mir erbrachten Leistungen werden nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.
Kostenübernahme über das Jugendamt
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt in Einzelfällen die Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt. In Frage kommen Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind nach Eingliederungshilfe (§35a KHJG).